Was an stillen Feiertagen erlaubt und verboten ist

Allerheiligen soll ein Tag der Stille sein. Deshalb verbietet das Feiertagsgesetz in NRW öffentliche Veranstaltungen. Bis 18 Uhr bleiben Theater und Sportstätten geschlossen, außerdem sind Floh- und Wochenmärkte verboten.